Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teilnahmebedingungen der Hundeschule Stubenwölfe
I: Geltungsbereich
1: Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten für alle zwischen der Hundeschule Stubenwölfe und dem Kunden geschlossenen Verträge über Hundetrainingskurse. Sie gelten ebenso für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
2: Abweichende Bedingungen des Kunden, die durch die Hundeschule Stubenwölfe nicht ausdrücklich anerkannt wurden, sind unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn den abweichenden Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
3: In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und der Hundeschule Stubenwölfe zur Ausführung der Hundekurse getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.
II: Angebot und Vertragsschluss/Urheberrechte
1: Der Vertrag über die Hundetrainingskurse wird mit der Hundeschule Stubenwölfe, Inhaberin Diana Holzbauer, und dem Kunden abgeschlossen. Die Anmeldung zu den Kursen kann mit elektronischen Medien oder in Textform erfolgen. Der Vertrag wird jedoch erst mit Unterschrift des Kunden auf der Vertragsurkunde abgeschlossen.
2: An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behält sich die Hundeschule Stubenwölfe die Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Der Kunde darf diese nur mit schriftlicher Einwilligung der Hundeschule Stubenwölfe an Dritte weitergeben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Unterlagen als vertraulich gekennzeichnet wurden.
III: Teilnahmebedingungen
1: Der Vertrag über die Hundetrainingskurse kommt nur zustande, wenn der teilnehmende Hund bei der zuständigen Gemeinde ordnungsgemäß angemeldet ist und frei von Krankheiten und Parasiten ist.
2: Der teilnehmende Hund muss darüber hinaus über einen ausreichenden Impfschutz, insbesondere gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut verfügen.
3: Für den teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme bestehen.
4: Eine läufige Hündin kann an dem Hundetraining auch dann nicht teilnehmen, wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind.
5: Die Einhaltung der oben genannten Teilnahmebedingungen sind auf Verlangen der Hundeschule Stubenwölfe bei der Anmeldung nachzuweisen. Kann die Einhaltung der Teilnahmebedingungen von dem Kunden auch nach Vertragsschluss nicht nachgewiesen werden, ist die Hundeschule Stubenwölfe berechtigt, vom Vertrag über die Hundetrainingskurse zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn die obigen Teilnahmebedingungen bei Vertragsabschluß eingehalten wurden, aber während der Laufzeit des Vertrags wegfallen.
6: Während des Trainings können Video- und Tonaufnahmen der Kunden und deren Hunde zu Schulungs- und Werbezwecken angefertigt werden. Sämtliche Aufnahmen werden vor der Verarbeitung, insbesondere der Weitergabe an Dritte im Rahmen von Kurse oder der Veröffentlichung im Internet, durch die Hundeschule Stubenwölfe anonymisiert. Insbesondere wird das Gesicht des Kunden grundsätzlich nicht mit aufgenommen oder jedenfalls unkenntlich gemacht, sofern der Kunde nicht durch gesonderte Erklärung in eine nicht anonymisierte Verarbeitung einwilligt. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
IV: Vertragsinhalt
1: Die Hundeschule Stubenwölfe vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erziehung von Hunden, die von unterschiedlichen Faktoren abhängig sind. Die Hundeschule Stubenwölfe übernimmt deshalb auch keine Erfolgsgarantie, gleich welcher Art.
2: Der Vertrag über die Hundetrainingskurse ist ein reiner Dienstvertrag. Der Kunde hat deshalb keinen Anspruch auf einen Trainingserfolg.
V: Vergütung & Zahlungsbedingungen
1: Die Kosten des Hundetrainings sind in dem jeweils geschlossenen Hundetrainingsvertrag festgesetzt. In den Kosten ist die gesetzliche Mehrwertsteuer eingeschlossen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2: Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen der Hundeschule Stubenwölfe und dem Kunden zulässig.
3: Die Kosten der Hundetrainingskurse sind spätestens 14 Tage nach Zustandekommen des Vertrags fällig. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn die Hundeschule Stubenwölfe über den Betrag verfügen kann.
4: Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
5: Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Hundeschule Stubenwölfe anerkannt wurden oder unstreitig sind. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend macht.
6: Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
VI: Teilnahmepflicht/ Teilnahmepflicht bei Gruppenkursen
1: Mit Zustandekommen des Vertrags ist die Teilnahme an den angebotenen Kursen verbindlich.
2: Der Kunde entrichtet einen Pauschalpreis. Es besteht deshalb kein Anspruch auf Rückerstattung für bereits bezahlte Trainingseinheiten. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an dem Kurs vorzeitig durch den Kunden abgebrochen wird oder der Kunde an dem Kurs ohne ausreichenden Grund nicht teilnimmt oder verspätet teilnimmt.
3: Kann der Kunde an einem angebotenen Kurs nicht teilnehmen, liegt ein ausreichender Grund für die Nichtteilnahme nur dann vor, wenn er dies der Hundeschule Stubenwölfe mindestens 48 Stunden vor dem jeweiligen Kursbeginn mitteilt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, ohne zusätzliche Kosten an einem anderen Kurstag teilzunehmen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Teilt der Kunde die Nichtteilnahme an einem Kurs gar nicht oder verspätet mit, besteht kein ausreichender Grund für die Nichtteilnahme. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Kosten und auch kein Anspruch auf Teilnahme an einem anderen Kurstag.
4: Bei der Teilnahme des Kunden an einem Gruppenkurs besteht ebenfalls Teilnahmepflicht. Kann der Kunde an einem solchen Gruppenkurs nicht teilnehmen, liegt ein ausreichender Grund für die Nichtteilnahme nur bei Krankheit des Kunden und/oder Krankheit des teilnehmenden Hundes vor oder eine Hündin ist läufig geworden. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, einen Nachholtermin zu vereinbaren, sofern und soweit ein solcher Nachholtermin für die Hundeschule Stubenwölfe im Rahmen ihrer Organisationspflicht möglich ist. Besteht kein ausreichender Grund für die Nichtteilnahme, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, auch dann nicht, wenn die Nichtteilnahme mindestens 48 Stunden vor dem jeweiligen Kursbeginn mitgeteilt wurde.
5: Schlechtes Wetter ist nie ein ausreichender Grund für eine Nichtteilnahme.
6: Findet ein Kurs aus Gründen, die in der Sphäre der Hundeschule Stubenwölfe liegen, nicht statt, hat der Kunde einen Anspruch auf Nachholung dieses Termins. Ist dies innerhalb der vereinbarten Ausbildungszeit nicht möglich, ist die Hundeschule Stubenwölfe berechtigt, den Nachholtermin in eine andere Trainingseinheit zu verlagern. Kann der Kurs innerhalb eines Jahres nach dem Ausfall des Kurses nicht nachgeholt werden, ist der Kunde berechtigt, eine zeitanteilige Rückerstattung zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kurs aus Gründen nicht stattfindet, die weder die Hundeschule Stubenwölfe noch der Kunde zu vertreten haben.
VII: Kündigung des Vertrags
1: Die Hundetrainingskurse finden in Kleinstgruppen statt, um ein individuelles und auf den Kunden zugeschnittenes Training zu ermöglichen. Die Kurse sind zeitlich in sich abgeschlossen.
2: Die ordentliche Kündigung ist für beide Vertragsparteien ausgeschlossen.
3: Eine außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.
4: Die Hundeschule Stubenwölfe kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde nach zweimaliger Aufforderung die Einhaltung der Teilnahmebedingungen nicht nachweist, die Kursteilnahme für mehr als einen Monat unterbricht und/oder wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen der Kursleiter verstößt.
5: Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
VIII: Haftung
1: Die Haftung der Hundeschule Stubenwölfe für jegliche Schäden ist unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, sofern nicht die Einhaltung von sog. Kardinalpflichten betroffen ist. Kardinalpflichten sind alle wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Einhaltung notwenig ist, um das Vertragsziel zu erreichen und nicht zu gefährden.
2: Der Haftungsausschluss gilt auch für das Verhalten eines gesetzlichen Vertreters und/oder eines Erfüllungsgehilfen der Hundeschule Stubenwölfe.
3: Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Hundeschule Stubenwölfe oder deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
4: Die Benutzung der Agility Geräte ist nur mit Einwilligung des Trainers gestattet. Bei Benutzung der Geräte ohne Einwilligung, haftet die Hundeschule Stubenwölfe nicht für Verletzungen des Hundes. Das Benutzen der Geräte ohne Beaufsichtigung ist untersagt!
IX: Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
1: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Hundeschule Stubenwölfe, also München.
2: Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
X: salvatorische Klausel
Sollten einzelnen Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Vertragsbedingung tritt eine Klausel, die den wirtschaftlichen Vorstellungen der Vertragsparteien am ehesten entspricht.